AGB & Teilnahme­bedingungen

Diese Bedingungen gelten für den Erwerb von Tickets und den Besuch des Campus Open Air Wismar am 25. und 26. September 2026.

1. Geltungsbereich & Veranstalter

Veranstalter des Campus Open Air Wismar ist der AStA der Hochschule Wismar, Philipp-Müller-Straße 14, Haus 20 (Seiteneingang), 23966 Wismar. Diese Bedingungen gelten für den Erwerb von Tickets sowie für den Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände.

2. Tickets

Der Ticketverkauf erfolgt über unseren Ticket-Dienstleister. Das Ticket berechtigt zum einmaligen Eintritt an dem darauf angegebenen Veranstaltungstag. Neben regulären Tickets gibt es ermäßigte Tickets für Studierende, Schüler:innen und Auszubildende sowie Kindertickets. Das Studi-Ticket gilt für alle Studierenden, unabhängig von der Hochschule. Ermäßigungsberechtigungen sind am Einlass unaufgefordert nachzuweisen.

Eine Abendkasse wird eingerichtet; dort gilt ein Preisaufschlag gegenüber dem Vorverkaufspreis.

3. Umtausch und Weitergabe

Tickets sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Die Weitergabe von Tickets ist erlaubt, sofern sie unentgeltlich erfolgt. Der gewerbliche Weiterverkauf sowie der Verkauf über dem aufgedruckten Preis sind nicht gestattet.

4. Einlass und Altersbeschränkungen

Der Einlass beginnt an beiden Tagen um 16 Uhr. Eine feste Einlasszeit gibt es nicht; Gäste können jederzeit während der Veranstaltung auf das Gelände kommen.

Jugendliche unter 16 Jahren benötigen eine schriftliche Erziehungsbeauftragung („Muttizettel“) nebst Ausweiskopie der/des Erziehungsberechtigten sowie eine erwachsene Begleitperson. Ab 16 Jahren ist am Freitag keine Erziehungsbeauftragung erforderlich; der Zutritt ist an diesem Tag jedoch nur bis 0 Uhr möglich. Am Samstag – die Veranstaltung läuft bis 1 Uhr – benötigen auch 16- und 17-Jährige eine Erziehungsbeauftragung mit Begleitperson. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

5. Verlassen des Geländes

Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verfällt das Ticket. In begründeten Ausnahmefällen – etwa beim Wegbringen von Kindern – kann in Absprache mit dem Einlasspersonal eine Ausnahme gewährt werden.

6. Mitgebrachte Gegenstände

Aus Sicherheitsgründen dürfen eigene Speisen und Getränke nicht auf das Gelände gebracht werden. Auf dem Gelände steht ein Angebot an Speisen und Getränken zur Verfügung, darunter vegetarische und vegane Gerichte. Waffen, gefährliche Gegenstände, Pyrotechnik sowie Drogen sind verboten. Der Veranstalter ist berechtigt, Einlasskontrollen durchzuführen und den Zutritt zu verweigern.

7. Bezahlung vor Ort

Auf dem Gelände kann bar und mit Karte bezahlt werden.

8. Durchführung und Witterung

Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Bei extremen Wetterbedingungen behält sich der Veranstalter aus Sicherheitsgründen vor, das Programm zu unterbrechen oder abzubrechen. Programm- und Zeitplanänderungen, insbesondere beim Line-up, bleiben vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Erstattung.

9. Hausrecht

Auf dem Veranstaltungsgelände gilt das Hausrecht des Veranstalters. Den Anweisungen des Ordnungs- und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Bei Verstößen kann ein Platzverweis ohne Erstattung des Ticketpreises ausgesprochen werden.

10. Barrierefreiheit

Das Gelände ist barrierefrei zugänglich, barrierefreie Toiletten sind vorhanden. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme unter campusopenair@hs-wismar.de.

11. Bild- und Tonaufnahmen

Während der Veranstaltung können Bild- und Tonaufnahmen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters angefertigt werden. Mit dem Betreten des Geländes erklären sich Besucher:innen damit einverstanden, dass Aufnahmen, auf denen sie als Teil des Publikums zu sehen sind, entschädigungslos veröffentlicht werden dürfen.

12. Kontakt

Fragen zu diesen Bedingungen beantworten wir gern unter campusopenair@hs-wismar.de oder telefonisch unter 03841 / 753 7234.